Besonders artenreiche, wenig gedüngte und extensiv bewirtschaftete Mähwiesen im Flach- und Hügelland werden als Magere Flachland-Mähwiesen zusammengefasst. Dazu gehören sowohl trockene (z.B. Salbei-Glatthaferwiese) als auch frisch-feuchte Mähwiesen. Im Gegensatz zum Intensivgrünland sind diese Wiesen sehr blütenreich und blumenbunt.
Magere Flachland-Mähwiesen bieten mit ihrer Vielzahl an Kräutern und dem lückigen Aufbau einen Lebensraum für viele Tierarten. Die Wiesen tragen mit ihrer Vielzahl an Blüten zur Bereicherung des Landschaftsbildes bei und sind von kulturhistorischer Bedeutung. Sie kommen innerhalb Europas schwerpunktmäßig in Baden-Württemberg und Bayern vor. Unser Land hat daher eine besonders große Verantwortung für ihren Erhalt.

Rechtlicher Rahmen

Da Magere Flachland-Mähwiesen wertvolle Lebensräume für viele Pflanzen und Tiere darstellen, sind sie gemäß FFH-Richtlinie sowie §33 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Aus diesem Grund werden sie auch als FFH-Mähwiesen bezeichnet. Sie dürfen weder durch die Bewirtschaftung noch durch andere Maßnahmen und Projekte erheblich verschlechtert oder zerstört werden.

Ursachen für den Verlust

Für den Verlust bzw. die Verschlechterung von Mageren Flachland-Mähwiesen gibt es sehr unterschiedliche Ursachen, z.B. eine intensivere Nutzung der Wiese, ungünstiges Weidemanagement, zu späte Mahd, Ablagerungen auf der Wiese, Verschattung durch Bäume sowie Nutzungsaufgabe und damit das Aufkommen von Sträuchern und Bäumen. Veränderte Marktbedingungen, welche die Bewirtschaftung Magerer Flachland-Mähwiesen zunehmend den betriebswirtschaftlichen Zwängen unterwerfen, führen dazu, dass immer mehr dieser wertvollen Wiesen intensiv bewirtschaftet oder ganz aufgegeben werden und damit verloren gehen.

Erhaltungszustände

Die Mageren Flachland-Mähwiesen werden in drei unterschiedliche Erhaltungszustände eingruppiert. Während Wiesen der Erhaltungsstufe A eine sehr hohe Artenvielfalt haben und keine Beeinträchtigungen aufweisen, ist die Artenanzahl in Wiesen mit Erhaltungsstufe B etwas geringer. Auch können hier leichte Beeinträchtigungen wie eine erhöhte Anzahl an Stickstoff-zeigenden Arten vorhanden sein. Problematisch sind die Mähwiesen mit Erhaltungszustand C. Sie besitzen weniger Arten und weisen häufig verschiedene Beeinträchtigungen auf. Diese Wiesen gilt es vor dem Verlust zu schützen und ggf. durch Bewirtschaftungsanpassungen oder eine Einsaat mit gebietsheimischen Saatgut aufzuwerten, um einen Erhaltungszustand der Stufe B oder sogar A zu erreichen.

Beratung und Förderung

Die Bewirtschaftung von FFH-Mähwiesen kann über das Förderprogramm für Agarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) oder über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) finanziell gefördert werden. Darüber hinaus können auch über verschiedene Öko-Regelungen noch weitere Fördermittel beantragt werden.
Bei Fragen zur Bewirtschaftung einer Mageren Flachland-Mähwiese oder zu möglichen Förderungen steht Ihnen die Mähwiesen-Beraterin des Landschaftserhaltungsverbandes Petra Kuch gerne zur Verfügung.