Seit 2023 können Antragsteller freiwillig einjährige Umweltmaßnahmen auf Acker- und Grünland durchführen und hierfür zusätzliche Fördergelder beantragen. Die sogenannten Öko-Regelungen beinhalten eine Vielzahl an Maßnahmen, wie den Anbau vielfältiger Kulturen, die Extensivierung von Dauergrünland oder den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.
Die Öko-Regelung 5 sieht eine extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit einem Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten vor. Die ohnehin extensiv wirtschaftenden Landschaftspflegebetriebe können im Dauergrünland in den meisten Fällen leicht vier der insgesamt 66 Kennarten vorweisen. Aus diesem Grund werden regelmäßig Kennarten-Schulungen angeboten, um den Landschaftspflegebetrieben im Hohenlohekreis die häufig vorkommenden Arten vorzustellen und die Vorgehensweise bei deren Erfassung zu erläutern.
Die Übersicht aller Kennarten sowie die Kartieranleitung können Sie hier herunterladen. Den Erfassungsbogen zu den Kennarten finden Sie hier.