25. November 2025
Einblicke & Aktuelles

Misteln

Biologie, Verbreitung und der richtige Schnitt von Misteln zum Erhalt unserer Streuobstwiesen

Der zunehmende Mistelbefall auf vielen Streuobstbäumen im Hohenlohekreis stellt ein immer größer werdendes Problem dar. Im Herbst und Winter, erkennt man die gelblich-grünen männlichen und dunkelgrünen weiblichen Mistelbüsche mit den weißen Beeren wieder gut in den Baumkronen. Vor allem Streuobstwiesen, die nicht mehr bewirtschaftet werden, sind vielerorts von einem rasanten Mistelbefall betroffen. Die Misteln schwächen ihren Wirtsbaum und entziehen ihm Wasser und Nährstoffe über ihre tief ins Holz getriebenen Wurzeln. Langfristig haben Bäume mit starkem Mistelbefall keine Überlebenschance.

Aber nicht nur Apfel- oder Birnbäume auf Streuobstwiesen sind betroffen, auch auf Weiden und Pappeln tritt, häufig entlang von Fluss- und Bachläufenein, ein starker Mistelbefall auf. Vögel, die im Winter die Mistelbeeren als Nahrung nutzen, tragen über ihren Kot und durch herabfallende Beeren zur Ausbreitung der Mistel bei. In Regionen mit hohem Misteldruck sind zum Teil bereits Jungbäume befallen. Ganze Streuobstwiesen-Gebiete sind zunehmend in ihrem Erhalt bedroht, der Misteldruck greift auch auf angrenzende Gebiete über.

Misteln stehen nicht unter Naturschutz, sondern müssen zum Schutz der Bäume entfernt werden.

Die einzige Möglichkeit, die Streuobstwiesen langfristig zu erhalten, ist ein fachgerechtes Ausschneiden der Mistelbüsche bis ins gesunde Holz im Rahmen ein eines regelmäßig durchgeführteen Erhaltungsschnitt der Baumkronen. Als Weihnachtsschmuck über der Haustüre finden sie vielerorts noch eine dekorative Verwendung. Auch soll ein Kuss unterm Mistelzweig alten Sagen nach Verliebten die ewige Liebe und Glück bringen. Nur für den Verkauf von Mistelzweigen ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde notwendig, eine Abgabe (gegen Spende) ist jedoch erlaubt.

Bitte folgende Hinwise zur Mistelbekämpfung beachten:

Mistelbekämpfung bei Streuobstbäumen (Streuobstportal Baden-Württemberg)
Mistelbefall gefährdet Streuobstbäume (Landkreis Esslingen)
Baum- und artgerechter Mistelschnitt in Streuobstbeständen (Stadt Großbottwar)

Hinweise zum Schnittzeitpunkt von Misteln

Kleiner Eingriff

Das Entfernen kleiner mistelbefallener Äste ist ganzjährig möglich. Auch eine oberflächliche Entfernung an Leitästen und Stammverlängerung ist ganzjährig möglich. 

Großer Eingriff

Große Schnittmaßnahmen bei einem starken Mistelbefall des Baumes, wie das starke Einkürzen dicker Äste, sind nur im Winterhalbjahr von November bis März erlaubt. Große Schnittmaßnahmen nur in Außnahmefällen, da der Baumerhalt im Fordergrund steht. 

Im Novemeber 2025 lud der Landschaftserhaltungsverband Hohenlohekreis e.V. zusammen mit dem Obst- und Gartenbauverein Kocher-Jagst e.V. und Kulturland Hohenlohe zu einem Fachvortrag zum Thema Misteln ein. Der Vortrag des Experten Jens Häußler aus Esslingen richtete sich an alle Interessierten mit und ohne Vorwissen, Obstbaumbesitzer, Streuobstwiesenbewirtschafter, Landwirte und kommunale Mitarbeiter des Bauhofes, die mit Baumpflegearbeiten betreut sind.
Im Spätherbst 2026 ist nochmal ein Fachvortrag im Hohenlohekreis geplant.

Der Obst- und Gartenbauverein Kocher-Jagst e.V. bietet neben Schnittkursen auch Aktionen rund um die Entfernung von Misteln. Alle Informationen zu dessen Angebot finden sich unter www.ogv-kocher-jagst.de.

Gesetzliche Bestimmung

Seit dem 31.07.2020 gilt mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes in Baden-Württemberg ein Erhaltungsgebot für Streuobstbestände ab einer Größe von 1.500 m² nach § 33a NatSchG. Zusätzlich zählen Streuobstbestände seit März 2022 zu den nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gesetzlich geschützten Biotopen.

Bedeutung für die Bewirtschaftung

Einzelbäume können demnach wie bisher bewirtschaftet, gefällt und/oder nachgepflanzt werden. Das Fällen mehrerer Bäume sowie die Umwandlung eines Streuobstbestandes bedarf jedoch einer Genehmigung und ist nur dann möglich, wenn die Gründe für die Umwandlung so gewichtig sind, dass der Erhalt dahinter zurückstehen muss.

Naturschutzfachliche Empfehlung

Aus naturschutzfachlicher Sicht wird empfohlen, bei abgängigen Streuobstbäumen ggf. die Krone einzukürzen und den Stamm als Torso zu erhalten, da Totholzbestand wichtige Lebensstätten für zahlreiche Insekten, Wirbeltiere und höhlenbrütende Vögel darstellt.

Bei Fragen

Julia Menold und Anne Böhm stehen zur Klärung von Fragen zur Verfügung.