Der Verlust und die Fragmentierung von Lebensräumen wie auch die Verarmung der Landschaftsstruktur sind zentrale Probleme für die biologische Vielfalt.
Seit den 60er Jahren ist bekannt, dass großflächige Inseln mit einer räumlichen und funktionalen Beziehung zu weiteren Inseln artenreicher sind als kleine und isolierte Inseln. Dies trifft im übertragenden Sinne ebenfalls auf unsere terrestrischen Ökosysteme zu, bei welchen es in den letzten Dekaden durch eine Verinselung der Lebensräume zu einem massiven Artenschwund kommt (siehe Abb. 1).
Abbildung 1: Zerschneidung der Landschaft und Verinselung von Biotopen (Bildquelle: Claudia Kaschmieder / BUND BW).
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken sollen durch den landesweiten Biotopverbund vorhandene Strukturen erhalten, verarmte Strukturen aufgewertet und neue Strukturen geschaffen und zu einem Netz verknüpft werden. So soll der Biotopverbund eine räumliche und / oder funktionale Beziehung zwischen Lebensräumen herstellen, sodass ein Austausch zwischen ihnen und ihren charakteristischen Biozönosen gewährleistet wird (siehe Abb. 2). Dies ist wichtig, da nicht nur die spezifischen Ansprüche an Umweltfaktoren (Autökologie) von Arten, sondern auch ihre räumlich-funktionalen Ansprüche gewährleistet werden müssen, um ihren langfristigen Erhalt zu sichern.
Das bedeutet nicht, dass die Flächen des Biotopverbunds direkt nebeneinanderliegen müssen, sondern es kann auch eine funktionale Verbindung (z.B. durch Wanderschäferei) oder eine räumliche Verbindung durch so genannte Trittsteine genutzt werden (siehe Abb. 3).
Abbildung 2: Verbindung der Landschaft zu einem Netz an Biotopen (Bildquelle: Claudia Kaschmieder / BUND BW).
Mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes 2003 wurde der Biotopverbund für alle Länder auf 10 % ihrer Fläche verpflichtend (§ 20 Abs. 1 BNatSchG), jedoch zunächst ohne einen zeitlichen Rahmen zu definieren.
Nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ hat unter anderem auch der Biotopverbund im Naturschutzgesetzes Baden-Württembergs Aufschwung erfahren: Im Juli 2020 hat sich die Landesregierung Baden-Württembergs durch das sogenannte Biodiversitätsstärkungsgesetz verpflichtet einen landesweiten Biotopverbund auf 15 % seiner Offenlandfläche bis 2030 zu erreichen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 NatSchG). Die Belange des Biotopverbunds sind für alle Planungsträger zu berücksichtigen. Hierzu soll der Biotopverbund nach einer naturschutzfachlichen Planung in der Bauleitplanung einfließen.
Wo liegen die Herausforderungen für die Gemeinden?
Um die bereits ausgewiesenen Flächen (sog. Kulisse) des Fachplans landesweiter Biotopverbund in der Gemeinde „mit Leben zu füllen“ und zudem rechtlich zu sichern, muss eine Biotopverbundplanung erfolgen. Die Planung kann sowohl als separate Konzeption festgeschrieben oder aber durch eine Anpassung in die Landschafts- oder Grünordnungspläne in diese integriert werden (§ 22 Abs. 2 Satz 2 NatSchG). Auch auf Kreisebene soll der Biotopverbund im Flächennutzungsplan und Regionalplan gesichert werden, sodass der Biotopverbund bebauungsrechtlich den Charakter einer Satzung bekommt. Die Planungshoheit der Kommunen wird nicht eingeschränkt, da die Biotopverbundplanung – wie andere Satzungen auch – durch den Gemeinderat geändert werden kann.
Bereits bestehende Planungen, wie beispielsweise Biotopvernetzungskonzeptionen – im Ggs. zum Biotopverbund ein regionaler Vernetzungs-Ansatz, der insbesondere in der landwirtschaftlichen Fläche zum Tragen kommt – sollen nach Möglichkeit in die Biotopverbundplanung integriert werden.
Wo liegen Vorteile für die Gemeinden?
Für die Gemeinden bieten die Biotopverbundplanungen den Vorteil, dass Ausgleichsmaßnahmen gezielter und fachlich sinnvoller gestaltet werden können, da diese in ein größeres Konzept eingebettet sind. Zudem bietet das Konzept eine bessere Planbarkeit für die künftige Gemeindeentwicklung. Mit hohen Fördersätzen für die Biotopverbundplanung von 90 %, werden diese zu einem überwiegenden Teil vom Land Baden-Württemberg gefördert. Neben der konzeptionellen Planung werden auch Maßnahmen stark gefördert. Über die Förderprogramme LPR und FAKT können Förderungen von bis zu 70 % abgerufen werden. Die Eigenbeteiligungen können als Ökopunkte auf das Ökokonto der Gemeinde angerechnet werden. Die Kosten einer Biotopverbundplanung können je nach Größe, Kulissenanteil, örtlichen Gegebenheiten und den Ortskenntnissen des Planungsbüros stark variieren. In Modellgemeinden lagen diese insgesamt zwischen 27.000 und 66.700 € (brutto).
Wie sehen Einzelmaßnahmen für den Biotopverbund aus?
Bei der Umsetzung des Biotopverbunds können verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Beispiele sind:
・Die Pflege von artenreichem Grünland (z.B. Magere Flachland-Mähwiese)
・Die Neuanlage und das Management von Kleingewässern
・Die Neuanlage und Pflege von Streuobstwiesen
・Die Neuanlage und Pflege von Hecken und Feldgehölzen
・Die Neuanlage und Pflege von Saumbiotopen, Blühstreifen und Blühflächen
・Die Sanierung von Trockenmauern
Der LEV unterstützt die Gemeinden durch eine fachliche Beratung, wie auch bei der Ausschreibung von Biotopverbundplanungen, bei der Betreuung von Maßnahmen und bei der Öffentlichkeitsarbeit.
Wer führt die Maßnahmen aus den Biotopverbundplanungen durch?
Die Landschaftspflege wird meist durch Landwirte, Unternehmen, Vereine oder Privatpersonen durchgefürt, wobei nach Absprache mit dem LEV eine Förderung im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) möglich ist.
Was kann ich als Privatperson tun, um den Biotopverbund auch außerhalb der Biotopverbundkulisse
zu unterstützen?
Unabhängig von landesweiten und kommunalen Planungen können auch Privatpersonen aktiv werden, um den Biotopverbund im allgemeinen Sinn zu stärken. Hierzu gibt es vielfältige Möglichkeiten:
・Unterstützen Sie Landwirte in Ihrer Nähe, die mit ihrer Arbeit Naturschutz und Landschaftspflege betreiben, indem Sie ihre Produkte kaufen!
・Verzichten Sie auf den chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel!
・Setzen Sie sich für Lebensräume vor Ihrer Haustüre ein, indem Sie sich in Projekten für Naturschutz engagieren. Beispiel:Initiative für extensive Wegränder und Ackersäume um Künzelsau (Künzelsauer Nachrichten 13.11.2019, S. 6).
・Informieren Sie sich über Themen des Natur- und Landschaftsschutzes und diskutieren Sie mit Freunden und Bekannten, denn eine breite Unterstützung und Akzeptanz sind Schlüssel eines erfolgreichen Naturschutzes.
・Setzen Sie sich in Ihrer Gemeinde für eine ökologisch nachhaltige Gemeindeentwicklung, insektenfreundliches öffentliches Grün und „Grüne Infrastruktur“ ein.
・Schaffen Sie Trittsteinlebensräume, indem Sie Ihren Garten naturnah gestalten, Blühflächen mit gebietsheimischem Saatgut und Hecken mit gebietsheimischen Gehölzen anlegen, alte Obstbäume fachgerecht pflegen und Nistmöglichkeiten schaffen. Hierbei sollten qualifizierte Anleitungen berücksichtigt werden, damit sich der gute Wille auch auszahlt! Links und Informationen hierzu:
- BUND Broschüre „Gefährdete Wildbienen“
- Anleitung „Mein Blühbeet in 7 Schritten“
- Elke Schwarzer (2020): Mein Bienengarten. Bunte Bienenweiden für Hummeln, Honig- und Wildbienen. 144 Seiten. ISBN: 978-3-8186-0948-1
- Naturgarten e.V.
- Der LEV Hohenlohekreis bietet regelmäßig Obstbaum-Schnitt-Kurse an.
Weitere Informationen
Fachliteratur und Informationen der LUBW:
・Fachplan Landesweiter Biotopverbund. Arbeitsbericht (technischer Bericht über die Erstellung der Flächenkulisse des Biotopverbunds) (abrufbar hier)
・Fachplan Landesweiter Biotopverbund. Arbeitshilfe (praxisnaher Bericht über Anspruchstypen von Arten, Maßnahmentypen und Anwendungshinweisen) (abrufbar hier)
・Naturschutz-Info 2017 Heft 2 (enthält zahlreiche Berichte von Modellprojekten) (abrufbar hier)
・Allgemeine Webseite zum Biotopverbund der LUBW (abrufbar hier)
・Verbundskulisse des Fachplans Landesweiter Biotopverbund ist im Kartendienst der LUBW abrufbar (Kategorie „Natur und Landschaft“ → „Biotopverbund“) (abrufbar hier)
・Es sind zurzeit (Stand Januar 2020) noch weitere Informations- und Schulungsmaterialien in Arbeit, wie z.B. ein Fachplan für den Biotopverbund für Gewässerlandschaften.
Zahlen & Fakten zum Zustand des Biotopverbunds in Baden-Württemberg aus dem BUND Projekt „Biotopverbund Offenland“ (abrufbar hier)
Informationsfilm über den Biotopverbund des BUND Baden-Württemberg (abrufbar hier)
Modellgemeinden für den Biotopverbund:
・Weitere Praxis-Beispiele in Naturschutz Info 2017 Heft 2 (Hyperlink oben)
Ansprechpartner für den Biotopverbund im Hohenlohekreis: Levin Fernengel (Tel.: 07940 18-1926, Mail: levin.fernengel@hohenlohekreis.de)