Beteiligung Biotopverbundplanung Künzelsau

Bringen Sie sich ein! Beteiligung lebt vom Mitmachen.

Planungsbüro

Planbar Güthler GmbH, Ludwigsburg

Beteiligungstermine

30.04.2025
Abstimmungstermin mit Fachbehörden und Naturschutzverbänden (Scoping)
Ort: Rathaus Künzelsau, Stuttgarter Straße 7

Es erfolgt eine Abstimmung der inhaltlichen und räumlichen Schwerpunktsetzungen mit den Fachbehörden und Naturschutzverbänden. Heute, aber auch in den kommenden Wochen im gegenseitigen Austausch, soll ein Scoping (Festlegung eines Rahmens) hinsichtlich Untersuchungsumfang, Methodik und den Untersuchungsflächen der faunistischen Erfassungen durchgeführt werden. Eine Erweiterung der Zielartenliste soll ggf. vorgenommen werden.

03.06.2025
18:00 Uhr
Information zur Biotopverbundplanung in der Gemeinderatssitzung
Ort: Rathaus Künzelsau, Stuttgarter Straße 7

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Stadt Künzelsau wird die Biotopverbundplanung kurz vorgestellt und über die weitere Vorgehensweise informiert.

15.10.2025
16:00 Uhr
Öffentlichkeitstermin für Flächeneigentümer und Bewirtschafter
Ort: Künzelsau

Dieser Termin informiert die Öffentlichkeit, insbesondere Flächeneigentümer und Bewirtschafter, über die Ziele, erste erkennbare Maßnahmentypen und den Ablauf der kommunalen Biotopverbund-Planung. Gerne dürfen Sie Ihre verfügbaren Flächen (z.B. unwirtschaftliche Flächen in der Landwirtschaft, Flächen für möglichen Flächentausch, Flächen von Privateigentümern etc.) hier benennen und eigene Maßnahmenvorschläge einbringen. Es werden beispielhafte Biotopverbund-Maßnahmen vorgestellt und über eine Förderung dieser Maßnahmen über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) oder FAKT beraten.

Prozessfortschritt

Der aktuelle Planungsstand zur Biotopverbundplanung kann der unten eingebundenen Grafik entnommen werden. Noch nicht durchgeführte/begonnene Planungsschritte sind ausgegraut dargestellt.

1/2025 - 5/2025
4/2025 - 6/2025
5/2025 - 5/2026

Ergänzende Hinweise:
Die Einbindung der Gebietskenner erfolgt prozessbegleitend i. d. R. mit den Geländebegehungen.

Rechtsgrundlage in Bezug auf die Geländebegehungen im Rahmen der Biotopverbundplanungen ist § 52 Abs. 1 (NatSchG). Mitarbeitende des Planungsbüros sind in diesem Fall im Sinne der Vorschrift „Beauftragte der Gemeinden“. Geländebegehungen, die im Zuge der Biotopverbundplanung vorgenommen werden, sind „Besichtigungen“ bzw. „Kartierungen“, die mindestens der „Vorbereitung […] von Maßnahmen“ nach o. g. Paragrafen dienen. Ob ein Grundstück beispielsweise über eine Umzäunung verfügt, ist hierfür unerheblich.

Mitarbeiter der Planungsbüros werden im Auftrag der Kommunen im Zuge der kommunalen Biotopverbundplanung Wiesen, Bach- und Flussläufe, Waldränder, Äcker sowie sonstige Flächen im Offenland begutachten und zu diesem Zweck auch betreten. Die Mitarbeiter sind selbstverständlich zu rücksichtsvollem Verhalten angehalten, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen darf nicht eingeschränkt werden. Landwirtschaftliche Nutzwege dürfen von den Mitarbeitern des Planungsbüros befahren werden. Etwaige Unannehmlichkeiten durch unglückliches Parken am Wegesrand o.ä. bitten wir im Vorfeld zu entschuldigen.