GVV Mittleres Kochertal (Forchtenberg, Niedernhall, Weißbach)

Forchtenberg Stadtansicht
Forchtenberg Stadtansicht

Die Planung für dieses Projekt ist abgeschlossen, daher ist keine Beteiligung mehr möglich.

Prozessfortschritt

Der aktuelle Planungsstand zur Biotopverbundplanung kann der unten eingebundenen Grafik entnommen werden. Noch nicht durchgeführte/begonnene Planungsschritte sind ausgegraut dargestellt.

11/2021 - 12/2021
11/2021 - 02/2022
11/2021 - 07/2022
02/2022 - 03/2022
02/2022 - 07/2022
ab 2022

Hinweise und Unterlagen zur Biotopverbundplanung

Bei den untenstehenden Karten handelt es sich um Konzepte, die im Zuge des Beteiligungsprozesses und auf Basis der hiermit verbundenen Rückmeldungen ausgearbeitet wurden. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit dem/der Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!

Ergänzende Hinweise:
Die Einbindung der Gebietskenner erfolgt prozessbegleitend i. d. R. mit den Geländebegehungen.

Rechtsgrundlage in Bezug auf die Geländebegehungen im Rahmen der Biotopverbundplanungen ist § 52 Abs. 1 (NatSchG). Mitarbeitende des Planungsbüros sind in diesem Fall im Sinne der Vorschrift „Beauftragte der Gemeinden“. Geländebegehungen, die im Zuge der Biotopverbundplanung vorgenommen werden, sind „Besichtigungen“ bzw. „Kartierungen“, die mindestens der „Vorbereitung […] von Maßnahmen“ nach o. g. Paragrafen dienen. Ob ein Grundstück beispielsweise über eine Umzäunung verfügt, ist hierfür unerheblich.

Mitarbeiter der Planungsbüros werden im Auftrag der Kommunen im Zuge der kommunalen Biotopverbundplanung Wiesen, Bach- und Flussläufe, Waldränder, Äcker sowie sonstige Flächen im Offenland begutachten und zu diesem Zweck auch betreten. Die Mitarbeiter sind selbstverständlich zu rücksichtsvollem Verhalten angehalten, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen darf nicht eingeschränkt werden. Landwirtschaftliche Nutzwege dürfen von den Mitarbeitern des Planungsbüros befahren werden. Etwaige Unannehmlichkeiten durch unglückliches Parken am Wegesrand o.ä. bitten wir im Vorfeld zu entschuldigen.